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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Vertragsschluss, Bindungsfrist, Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung bestätigen oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben. Eine Lieferbestätigung erfolgt stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von uns durch den Vorlieferanten.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.
2. Preise
Alle Preisangaben in Katalogen oder Preislisten sind freibleibend. Es gelten unsere am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlass und zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Mehrwertsteuer.
Für Aufträge mit einem Warenwert (ohne Mehrwertsteuer) von unter 250 € berechnen wir zusätzlich 5,50 € Versandkosten.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind stets 10 Tage nach Lieferung ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 8 % über dem Basiszinsatz geltend zu machen. Wir sind berechtigt ab der 2. Mahnung, Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,-- € pro Schreiben zu fordern.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenrechte von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder die Gegenansprüche des Bestellers in einem anhängigen Gerichtsverfahren entscheidungsreif sind.
4. Lieferfristen, Lieferverzug
Werden unverbindlich vereinbarte Lieferzeiten oder Liefertermine mehr als 4 Wochen überschritten, kann uns der Besteller schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist kommen wir in Verzug.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben.
5. Abnahme des Liefergegenstandes
Wenn der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. Als Schadenersatz können pauschal 25 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Besteller steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung unser Eigentum. Ist der Kunde ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller gegenwärtig und künftig entstehenden Forderungen im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen, bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Bestellers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns übergeht, und dass der Besteller diese Güter für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer gerechnet ab Warenerhalt – im Falle eines Rückgriffs gemäß § 478 BGB ab Kenntnis des Mangels – binnen zwei Wochenfrist unter Beifügung der beanstandeten Ware gerügt werden. Nach begonnener Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware sowie nach Ablauf der Frist erlöschen sämtliche Mängelansprüche.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt.
Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
Verweigern wir die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind andere oder weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder der Käufer Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gelten macht. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadenersatzansprüche aber nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung des Folgeschadenrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmern 12 Monate ab Lieferung.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
Soweit vorstehend nichts anderes geregelt worden ist, ist unsere Haftung auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstiger Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer von uns erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. In diesem Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach drei Jahren, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§ 1, 4, Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist Duisburg
Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand Duisburg, bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht ist das Amtsgericht Duisburg-Mitte zuständig. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers im Haus mittels EDV.
Stand: November 2009
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